Zur Grundlagenermittlung zählen die Zielvorstellungen der Bauherren, Standortanalyse bzgl. der Grundstücksbeschaffenheit, Erschließung, gesetzliche Rahmenbedingungen und örtliche Besonderheiten.
Es wird die Übereinstimmung der Zielvorstellung der Bauherren mit den gesetzlichen Vorgaben und der technischen Machbarkeit geprüft und Kosten ermittelt.
In der Entwurfsplanung beachten wir die städtebaulichen, gestalterischen, funktionalen, technischen, wirtschaftlichen und landschaftsökologischen Anforderungen.
Die Genehmigungsplanung umfasst alle Arbeiten zur Zusammenstellung eines Bauantrags mit dem Ziel der Erteilung einer Baugenehmigung.
Ziel der Ausführungsplanung ist das Erstellen der Werkpläne, welche sämtliche zur Ausführung benötigten Angaben enthalten.
Wir beraten den Bauherren und übernehmen die Überwachung und Überprüfung der zu erbringenden Leistungen, koordinieren die Gerwerke sowie die Aufgaben sonstiger Beteiligter.